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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Immobilienanbieter
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Russo Immobilien regeln die Zusammenarbeit mit Immobilienanbietern, die auf der Internetplattform von Russo Immobilien Immobilien zum Verkauf anbieten. Die Gestaltung des Angebots der Immobilien richtet sich nach den Vorgaben von Russo Immobilien in der entsprechenden Online-Maske.
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Russo Immobilien ermöglicht einer unbeschränkten Anzahl von Immobilienanbietern, ihr Angebot an Immobilien auf der Internetplattform von Russo Immobilien kostenlos zu präsentieren und stellt diese in eine Datenbank ein. Der Immobilienanbieter ist berechtigt, sich über einen selbst gewählten Login-Namen und ein Passwort in den persönlichen Anbieterbereich einzuwählen.
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Die Internetplattform von Russo Immobilien ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Die Internetplattform ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von Russo Immobilien liegen. Russo Immobilien übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.
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Die Immobilien des Immobilienanbieters werden durch die Einstellung in die Datenbank durch Kaufinteressenten kostenlos abrufbar sein. Russo Immobilien hat ferner das Recht, seinen Nutzern die Immobilienangebote auch über andere Medien, wie insbesondere Zeitungen, Teletext und mobile Services, zugänglich zu machen.
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Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilie zu machen. Für jede Objektart hat er die Mindestinformationen, wie Lage, Größe und Preis des Objekts und insbesondere die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu erteilen. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Pax, Java-Skriptanwendungen, Domainnamen und ähnliches, nicht gestattet. Russo Immobilien behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Interessenten einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilienanbieter keinerlei Ansprüche erwachsen können. Insoweit ist das anwendbare Recht zu beachten.
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Der Immobilienanbieter verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, bzw. Anzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (z. B. Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
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Sollte die Immobilie verkauft worden sein, muss der Immobilienanbieter diese innerhalb von 5 Tagen aus der Datenbank von Russo Immobilien deaktivieren.
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Die Immobilienangebote der Anbieter sind im Falle des Kaufvertragsabschlusses provisionspflichtig. Die Provision von Russo Immobilien zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Abschluss eines Kaufvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Als Provision beanspruchen wir den im jeweiligen Exposé ausgewiesenen Satz vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provisionspflichtigkeit entfällt nur dann, wenn und soweit die Provision von den jeweiligen Käufern an Russo Immobilien gezahlt worden ist.
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Für die Entstehung eines Provisionsanspruchs genügt jeder Nachweis. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird; gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Immobilienanbieters der abgeschlossene Kaufvertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund, den der Immobilienanbieter zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.
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Kommt zwischen dem Immobilienanbieter und dem Käufer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objekts erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
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Schließt der Ehegatte, ein Verwandter oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.
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Unabhängig von dem Nachweis oder der Vermittlung des Vertragsabschlusses durch Russo Immobilien wird der Immobilienanbieter Russo Immobilien vom Abschluss eines Kaufvertrages unverzüglich unterrichten und eine beglaubigte Abschrift des Vertrages vorlegen.
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Angaben von Russo Immobilien über ein Kaufinteresse, das dem Immobilienanbieter bereits vorbekannt ist, wird dieser unverzüglich zurückweisen, und er wird Russo Immobilien mitteilen, wann und auf welche Weise er seine Vorkenntnis erlangt hat.
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Dem Immobilienanbieter obliegt es, vor Abschluss des erstrebten Kaufvertrages bei Russo Immobilien anzufragen, ob diese ihm diese Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat (Obliegenheit des Immobilienanbieters). Durch Unterlassen der Anfrage begibt sich der Immobilienanbieter der Möglichkeit, Russo Immobilien entgegenzuhalten, dass er von der Tätigkeit des Maklers keine oder keine rechtzeitige Kenntnis gehabt habe.
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Der Immobilienanbieter ist nicht befugt, im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangte Kenntnisse, insbesondere Angaben über ihm bekannt gewordenes Kaufinteresse oder über Kaufinteressenten an Dritte weiterzugeben. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision, die Russo Immobilien bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Immobilienanbieter zugänglich gemachten Objektes zugestanden hätte.
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Für die Zeit der Vertragsdauer wird der Immobilienanbieter keinen anderen Makler zur Erreichung der Ziele des Vertrages beauftragen. Insofern tätigen Maklern wird Russo Immobilien eine Fortsetzung ihrer Bemühungen untersagen.
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Besichtigungen sind nur nach Absprache mit Russo Immobilien möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes überzeugen.
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Erfüllungsort und sofern der Empfänger Vollkaufmann ist Gerichtsstand ist Augsburg. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
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Bei Mietobjekten (Häuser, Wohnungen und gewerblichen Räumen, leer oder möbiliert) beanspruchen wir im Erfolgsfalle bei Vertragsabschluss eine Mieterprovision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Bei Vertragsdauer über 5 Jahre: Mieterprovision 3 % zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem 10 - Jahresmietwert.
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Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
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Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
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Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit.
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Die Weitergabe eines Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.
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